Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zünd-idee
§1 Geltungsbereich
(1)Für Aufträge gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Anerkennung. In der Ausführung eines Vertrages liegt eine solche Anerkennung nicht. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde (per Post, per Fax oder per E-Mail).
§2 Zustandekommen eines Vertrags
(1)Im Falle eines Vertragsschlusses kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und mit
Zünd-idee
Björn Körber
Rödgener Dorfstraße 28
D-06766 Bitterfeld-Wolfen OT Rödgen
Umsatzsteuer ID: DE291585134
Zustande.
§3 Zahlungsbedingungen und Preise
(1)Alle von Zünd-idee angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19%.
(2)Alle im Vertrag vereinbarten Preise sind Festpreise ohne weitere Nebenkosten.
(3)Wenn nicht anders vereinbart, ist der Vertragspreis innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(4)Bei Abschluss eines Vertrags zwischen dem Kunden und Zünd-idee , behalten wir uns vor 50% der Vertrags-/ Auftragssumme als Anzahlung sofort nach Auftragserteilung zu erhalten.
§4 Sicherheit
(1)Ihre Zahlungsrelevanten Daten (Bankverbindung) werden nach Bearbeitung und Erfüllung des Auftrages gelöscht. Es erfolgt keine Speicherung in unserer Datenbank.
§5 Auftragsstornierung durch den Kunden oder Zünd-idee
(1)Bei Auftragsstornierungen durch den Kunden fallen folgende Kosten an:
bis 60 Tage vor dem Abbrenntermin: keine Kosten
bis 30 Tage vor dem Abbrenntermin: 25 % des Auftragswertes
bis 14 Tage vor dem Abbrenntermin: 50 % des Auftragswertes
ab 14 Tag bis zum Abbrenntermin: 100 % des Auftragswertes
(2)Eine Absage des Auftrages durch unvorhersehbare, nicht durch uns verschuldete Zwischenfälle, entbindet dies denn Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht.
(3)Bei Auftragsstornierung durch Zünd-idee, kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.
§6 Wettereinflüsse
(1)Gegen Witterungseinflüsse wie Regen oder Schnee werden von uns Vorkehrungen getroffen. Eine einwandfreie Funktion kann jedoch bei extremsten Wettersituationen nicht mehr gewährleistet werden. Eine Minderung des Auftragspreises ist aufgrund von Wetterbedingungen grundsätzlich nicht möglich. Stimmt Zünd-idee dennoch einer Minderung zu, so werden ersparte Aufwendungen (z. B. nicht gezündete Effekte, vereinfachter Aufbau), dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.
(2)Beim Eintreten von höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Sturm größer 5 m/s, Gewitter, etc.) entscheidet der verantwortliche Pyrotechniker vor Ort am Abbrenntag, ob das Feuerwerk abgebrannt werden kann, nötigenfalls kurz vor der geplanten Ausführung. In diesem Fall werden 75 % des Brutto-Auftragswertes berechnet.
(3)Durch ungünstige Windverhältnisse kann es zu Rauchbeeinträchtigung kommen, die zu Sichtbehinderungen führen können. Dies kann nicht als Mangel angesehen werden und kann nicht zur Preisminderung führen.
§7 Behördliche Genehmigungen und Auflagen
(1)Feuerwerke sind anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. Zünd-idee zeigt das Feuerwerk bei den zuständigen Behörden an. Die Kosten hierfür sind im Auftragspreis mit enthalten.
(2)Anzeigefristen betragen in der Regel 2 Wochen vor dem beabsichtigten Abbrenntermin. Eine vorzeitige Anzeige ist von Vorteil, um bei behördlichen Auflagen entsprechende Maßnahmen zu organisieren. Daher können kurzfristige Aufträge >14 Tage meist nicht realisiert werden.
(3)Zusätzliche Kosten können durch Auflagen der Behörde entstehen (diese Kosten sind vom Auftraggeber zu zahlen) und im Angebot mit enthalten. Hierzu zählen z. B. Gebühren für Absperrung von Straßen und Wegen; Kosten für das Aufstellen / Verleih von Verkehrszeichen und Absperrungen; Gebühren für Feuerwehreinsätze.
§8 Aufbau- und Abbrandbedingungen
(1)Der mit dem Auftraggeber genannte Abbrennplatz muss im Sinne des Sprengstoffgesetzes geeignet sein und die gegebenenfalls zusätzlichen Auflagen der Behörden erfüllen.
(2)Am Tag des Feuerwerks muss der Abbrennplatz ausschließlich, Zünd-idee zur Verfügung stehen. Wenn nicht anders vereinbart, in der Zeit von 8:00 Uhr bis Ende des Feuerwerks. Die Freigabe des Platzes erfolgt durch Zünd-idee.
(3)Änderungen im Bereich des Abbrennplatzes nach Auftragserteilung bedürfen der Zustimmung durch Zünd-idee.
(4)Der Auftraggeber ist für die Anfahr- sowie Befahrbarkeit des Abbrennplatzes verantwortlich, sofern es sich um ein von Ihm verwaltetes Grundstück, gemieteter Platz handelt. (5)
(5)Beeinträchtigungen der Flächen (z.B. Fahrspuren) gehen nicht zu Lasten von Zünd-idee. Rasenflächen / Wiesen müssen im Vorwege gemäht werden und das Gras ist zu entfernen.
(6)Durch Nebel, Regen sowie Wind können Sichtverschlechterungen entstehen. Dieser Sachverhalt berechtigt den Auftraggeber weder zur Minderung noch zu sonstigen Einbehalten.
(7)Zünd-idee übernimmt nach dem Feuerwerk eine Grobreinigung des Platzes. Eine mögliche Endreinigung übernimmt der Auftraggeber (In der Regel bleibt lediglich kleiner, unbedenklicher Restmüll (Papier/Pappe) zurück, der keiner weiteren Reinigung bedarf. Eine minimale Verschmutzung des Abbrennplatzes berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadenersatzansprüchen. Ebenso wie bei Verschmutzungen oder Beschädigungen durch herabfallende kleinteile (z.B. Papierschnipsel oder Gipsteilchen)
§9 Vermietung von Effektgeräten
(1)Die Firma Zünd Idee stellt seinen Kunden Effektgeräte zu Miete zur Verfügung. Die Geräte werden von uns regelmäßig gewartet und auf einwandfreien Zustand kontrolliert. Sollten dennoch Schäden an den Effektgeräten vorhanden sein, ist diese unverzüglich der Firma Zünd-idee mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen müssen wir davon ausgehen das der Schaden durch den Mieter verursacht wurde. In diesem Fall haftet der Mieter für den entstandenen Schaden im vollen Umfang.
(2)Vermietungszeiten (Abholdatum und Uhrzeit und Rückgabedatum und Uhrzeit) werden im Einvernehmen zwischen Mieter und der Firma Zünd-idee festgelegt. Es ist unbedingt notwendig die angegebenen Daten einzuhalten, um eine reibungslose weiter Vermietung zu gewährleisten. Sollten die Zeiten der Abholung oder Rückgabe nicht eingehalten werden, fallen 10% des Auftragswertes als Verzugsgebühr an.
(3)Rücktritt von der Vermietung
Sollte der Mieter von der vorher vereinbarten Mietung zurücktreten wollen oder die Effektgeräte nicht wie vereinbart abholen oder benutzen, fallen dennoch folgende Kosten an.
bis 60 Tage vor dem Miettermin: keine Kosten
bis 30 Tage vor dem Miettermin: 25 % des Auftragswertes
bis 14 Tage vor dem Miettermin: 50 % des Auftragswertes
ab 14 Tag bis zum Miettermin, oder nicht Abholung oder Benutzung: 100 % des Auftragswertes
- Eine Absage des Auftrages durch unvorhersehbare, nicht durch uns verschuldete Zwischenfälle, entbindet dies denn Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht.
(4)Jeder Mieter wird in die vorhandenen Sicherheitsbestimmungen eingewiesen sowie in den Umgang mit den Geräten. Diese sind steht’s einzuhalten. Schäden an Personen oder Sachen die durch nicht sachgemäße Handhabung verursacht werden, können nicht bei der Firma Zünd-idee geltend gemacht werden.
(5)Alle weiteren Mietbedingungen werden gesondert in einem Mietvertrag schriftlich festgehalten.
§10 Versicherung
(1)Die Firma Zünd-idee ist den gesetzlichen Vorschriften entsprechend Haftpflicht versichert. Bei Versicherungsgesellschaft
Nürnberger Versicherungsgruppe
Haftpflicht-Gewerbe
Ostendstraße 100
90334 Nürnberg
Tel.: 0911 531-0
§11 Gerichtsstand
(1)Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist 06766 Bitterfled-Wolfen, soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
§12 Schlussbestimmungen
(1)Alle von uns aufgeführten Punkte (§1-§11) werden mit Unterschreiben des Vertrags so akzeptiert wie oben beschrieben.
(2)Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand der AGB: Jan 2016
Geschäftsbereiche von Zünd-idee Pyrotechnik & Spezialeffekte
Copyright @ All Rights Reserved
Telephone: +49 (0)3494 3880075
Email: info@zuend-idee.de